The Future of General Average

Dissertation (2019)

In case of mega container ships, general averages regularly require a great deal of work and time and thus are cost-intensive. Therefore, it is investigated if the legal institution is still up-to-date considering the modern marine trade and the wants of commerce, and what the alternatives could be. As a result, a gradual abolition of general average is supported. Possible and advisable legal arrangements for the future are presented.

Abstract

This dissertation investigates the future of the legal institution of general average and supports, as a result, a gradual abolition. It is investigated, on the one hand, if the legal institution, as regulated by Sections 588 ff. of the German Commercial Code (HGB) and by the York-Antwerp Rules (YAR) 2016, which are internationally included into the contracts, is still up-to-date considering the modern marine trade and the wants of commerce, and, on the other hand, what the alternatives could be. This research question is raised especially in consideration of mega container ships, where general averages regularly require a great deal of work and time and thus are cost-intensive.

This theoretical study prepares the foundations for future legislative developments in maritime commercial law, for future designs of contracts of carriage and insurance as well as for further discussion of changes of the YAR. This dissertation is intended for academics and practitioners in Maritime Trade Law and Marine Insurance Law as well as for interested economic stakeholders, especially hull and cargo underwriters, shipowners, carriers and shippers. Furthermore, this study is directed at the German legislator, insofar as a need for legal changes is proposed.

In order to lay the foundations for further investigation, this thesis intro-duces into the history of the legal institution of general average and sys-tematically describes its present content for the two sources of law togeth-er, so that the differences between the HGB and the YAR become clear as well. The study deals with existing problems of interpretation and contro-versial issues and new views are added to the discussion. A legal-dogmatic classification is given as well. Problems in connection with the relativity of contractual obligations and with the newly introduced term “fuel” in Section 588 HGB are examples for problems dealt with in detail. Since fault is a frequent factor in general averages, the study lays one focus on the question of fault.

This thesis leaves the sole perspective of maritime trade law and includes marine insurance because insurance is a crucial factor in regulating general averages and thereby necessary to draw a complete picture. The insurance of general average is illustrated by the German Standard Terms and Condi-tions of Insurance for Ocean-Going Vessels 2009 (DTV-ADS 2009) for the hull insurance and by the DTV Cargo Insurance Conditions 2000/2011 (DTV Cargo 2000/2011).

A particular focus is put on the investigation of the justification and func-tion of the legal institution of general average followed by a critical analy-sis. The standard is set by the wants of commerce regarding an economical carriage of goods.

Even though this thesis studies the question of research from a German perspective, international research contributions are comprehensively evaluated, allowing the legal institution to be seen in a new light. This approach meets general averages’ role as an internationally broadly harmo-nized legal institution. Relating suitable aspects, a comparative legal analy-sis is carried out, inter alia with the law of Austria and Switzerland, Eng-land and the USA, Northern Europe (Denmark, Finland, Norway, Sweden) and of further countries bordering the North Sea (Belgium, France and the Netherlands). Findings of the economic analysis of law are beneficially used for the topic. The theory is completed by statistical data, especially the studies by Matthew Marshall on general average, which are not suffi-ciently taken into consideration in the discussion so far.

As result of the investigation, the disadvantages of general average over-weigh the advantages – in particular in connection with container ships. If risks shall be economically controlled, insurances are the appropriate means, and if behaviour shall be controlled, liability law is the appropriate means. Very serious is the fact that general average weakens the preventive function of liability law and facilitates abuse. No real necessity for the legal institution of general average can be made out. On the contrary, a contractual and statutory law should be created, which more and more supersedes the law of general average (gradual abolition).

For the first time, this study investigates in detail the consequences of waiving general average under German law. Possible and advisable legal arrangements for the future are shown in the last chapter. It is recommend-ed that the legal institution is transformed into a contractual obligation within the HGB and that the statutory provision is reduced in principle to a static reference to the YAR 2016. Besides, possible changes and simplifi-cations are compiled and evaluated. For instance, minor damage clauses are recommended for contracts of carriage. The main focus is put on insurance solutions, particularly so-called absorption clauses and the insurance of all general average contributions by the shipowners in return for fright surcharges.

Die Zukunft des Rechtsinstituts der Großen Haverei (Havarie-grosse)

Dissertation: Nicolas Schüngel, Die Zukunft des Rechtsinstituts der Großen Haverei, Schriften zum Wirtschaftsrecht, Duncker & Humblot, Berlin 2019.

Bei Megacontainerschiffen sind Große Havereien regelmäßig sehr aufwändig abzuwickeln und damit kostenintensiv. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, ob das Rechtsinstitut in Anbetracht des modernen Seehandels und der Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs noch zeitgemäß ist und welche alternativen Lösungen des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts bestehen. Im Ergebnis wird die sukzessive Abschaffung der Großen Haverei befürwortet. Lösungen für die Zukunft werden aufgezeigt.

Kurzfassung

Die Dissertation untersucht die Zukunft des Rechtsinstituts der Großen Haverei (Havarie-grosse) und befürwortet im Ergebnis eine sukzessive Abschaffung. Untersucht wird, ob das Rechtsinstitut in seiner Ausgestaltung durch §§ 588 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die international regelmäßig in die Verträge einbezogenen York-Antwerpener Regeln (YAR) 2016 in Anbetracht des modernen Seehandels und der Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs noch zeitgemäß ist und welche alternativen Lösungen des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts bestehen. Diese Forschungsfrage stellt sich ganz besonders in Anbetracht von Megacontainerschiffen, bei denen Große Havereien regelmäßig sehr aufwändig und damit kostenintensiv sind.

Die theoretische Arbeit bereitet hinsichtlich der Großen Haverei die Grundlage für die zukünftige legislative Gestaltung des Seehandelsrechts, für die zukünftige vertragliche Gestaltung von Frachtverträgen und Versicherungsverträgen sowie für die weitere Diskussion über Veränderungen der YAR. Die vorliegende Dissertation wendet sich damit an Wissenschaft und Praxis im Bereich des Seehandels- und Seeversicherungsrechts sowie an interessierte Wirtschaftskreise, insbesondere Schiffskasko- und Güterversicherer, Reeder, Verfrachter und Befrachter. Außerdem wendet sich die Arbeit an den deutschen Gesetzgeber, insoweit ein Änderungsbedarf aufgezeigt wird.

Um die notwendigen Grundlagen für die weitere Untersuchung zu schaffen, führt die Arbeit im Überblick in die Geschichte des Rechtsinstituts ein und stellt den aktuellen Regelungsinhalt systematisch rechtsquellenübergreifend dar, sodass auch die Unterschiede zwischen HGB und YAR deutlich werden. Dabei wird auf bestehende Auslegungsprobleme und Streitfragen eingegangen und die Diskussion um neue Ansichten ergänzt. Auch eine rechtsdogmatische Einordnung wird vorgenommen. Ausführlich behandelt werden beispielsweise Probleme im Zusammenhang mit der Relativität der Schuldverhältnisse und mit dem neu eingeführten Treibstoffbegriff. Da Verschulden sehr häufig bei Großen Havereien eine Rolle spielt, wird der Verschuldensaspekt in einem Schwerpunkt behandelt.

Die Arbeit verlässt die rein seehandelsrechtliche Perspektive und bezieht die Seeversicherung mit ein, da diese bei der Regulierung Großer Havereien die zentrale Rolle spielt und nur so ein vollständiges Bild gezeichnet werden kann. Die Versicherung der Großen Haverei wird insbesondere am Beispiel der DTV-ADS 2009 für die Schiffskaskoversicherung und der DTV-Güter 2000/2011 für die Güterversicherung untersucht.

Einen Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Rechtfertigung und Funktion des Rechtsinstituts in Verbindung mit der anschließenden kritischen Analyse des Rechtsinstituts. Maßstab sind dabei die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs hinsichtlich eines wirtschaftlichen Gütertransports.

Auch wenn die Arbeit die Forschungsfrage aus einer deutschen Perspektive betrachtet, werden umfassend internationale Forschungsbeiträge zum Thema ausgewertet, wodurch ermöglicht wird, das Rechtsinstitut in neuem Licht zu sehen. Dieser Ansatz wird auch der Rolle der Großen Haverei als international stark vereinheitlichtes Rechtsinstitut gerecht. An geeigneten Stellen finden sich rechtsvergleichende Betrachtungen, insbesondere zum Recht Österreichs und der Schweiz, Englands und der USA, Nordeuropas (Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden) und der weiteren Nordseeanrainerstaaten (Belgien, Frankreich und die Niederlande). Es werden zudem Erkenntnisse aus der ökonomischen Analyse des Rechts für das Thema fruchtbar gemacht. Die Theorie wird ergänzt durch die in der Diskussion zu wenig beachtete Einbeziehung statistischer Daten, insbesondere der von Matthew Marshall veröffentlichten Studien zur Großen Haverei.

Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Nachteile die Vorteile der Großen Haverei (Havarie-grosse) überwiegen – besonders bei Containerschiffen. Sollen Risiken wirtschaftlich beherrschbar gemacht werden, sind Versicherungen das geeignete Instrument, und soll Verhaltenssteuerung erreicht werden, dann ist das Haftungsrecht das geeignete Instrument. Besonders gravierend ist der Umstand, dass die Große Haverei die Präventionsfunktion des Haftungsrechts schwächt und Missbrauchsrisiken bestehen. Es kann kein echtes Bedürfnis nach dem Rechtsinstitut der Großen Haverei ausgemacht werden. Vielmehr sollte ein Vertrags- und Gesetzesrecht geschaffen werden, aus dem die Große Haverei perspektivisch verdrängt wird (sukzessive Abschaffung).

In der Arbeit werden daher erstmals eingehend die Auswirkungen eines Verzichts untersucht. Der Lösungsteil zeigt auf, welche Gestaltungen zukünftig möglich und sinnvoll sind. Es wird empfohlen, das Rechtsinstitut im HGB zu einem vertraglichen Schuldverhältnis umzugestalten und die gesetzliche Regelung im Grundsatz auf einen statischen Verweis auf die YAR 2016 zu reduzieren. Außerdem werden Veränderungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten aufgezeigt und bewertet. Für Frachtverträge werden unter anderem Bagatellgrenzen vorgeschlagen. Schwerpunkt bilden Versicherungslösungen, insbesondere sogenannte Absorption Clauses und die Versicherung aller Havereibeiträge durch den Reeder gegen Frachtaufschlag.

Die D&O-Selbstbehalt-Versicherung für AG-Vorstände

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (Directors and Officers Liability Insurance; kurz: D&O-Versicherung) ist mittlerweile in Deutschland nicht nur bei Aktiengesellschaften weit verbreitet. Die Kosten der D&O-Versicherung trägt dabei fast ausnahmslos das Unternehmen. Dies liegt darin begründet, dass es im Interesse des Unternehmens ist, bei Großschäden, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vorstands überschreiten, mit dem Versicherer einen solventen Schuldner zu erhalten, der den Schaden (teilweise) ausgleicht. Darüber hinaus stellt der Versicherungsschutz einen Vorteil für das Unternehmen im Wettbewerb um Führungskräfte dar.

Die D&O-Versicherung war in der Vergangenheit überwiegend ohne einen persönlichen Selbstbehalt der versicherten Unternehmensleiter ausgestaltet. Nur vereinzelte Stimmen hielten einen Selbstbehalt nach altem Aktienrecht für zwingend. Die Auffassung wurde damit begründet, dass ohne Selbstbehalt die verhaltenssteuernde Wirkung der Haftung entfalle und ein eventueller Schaden auf die Gesellschaft zurückverlagert werde. Eigentlich enthielt schon der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) 2002 für börsennotierte Gesellschaften die Empfehlung, bei gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherungen einen angemessenen Selbstbehalt zu vereinbaren. Aber nur etwa die Hälfte der betroffenen Gesellschaften hat diese Empfehlung befolgt. Die vereinbarten Selbstbehalte waren zudem lediglich gering. Selten wurden die Selbstbehalte versichert.

Im Zeichen der im Frühjahr 2007 begonnenen internationalen Finanz- und Wirtschaftskriese, der sogenannten subprime crisis, und der bevorstehenden Bundestagswahl im September 2009 hat der Gesetzgeber nach einem zügigen Gesetzgebungsverfahren einen zwingenden persönlichen Selbstbehalt für die D&O-Versicherung ins Aktiengesetz aufgenommen. Der gesetzliche Selbstbehalt wird bei jeder Schadenleistung des D&O-Versicherers abgezogen, sodass es sich um eine Abzugs-Franchise handelt. Das sogenannte Selbstbehaltsgebot beschränkt sich dabei auf einen Satz, der § 93 Abs. 2 AktG ergänzt. Erklärter Wille des Gesetzgebers ist es, die Vorstandsmitglieder durch den zwingenden Selbstbehalt stärker am Schadensrisiko zu beteiligen. Dadurch will er eine „verhaltenssteuernde Wirkung“ erzielen.

Die Vorschrift wirft dabei zahlreiche Fragen auf, die Anwendungsbereich, Höhe des Selbstbehalts, Rechtsfolgen bei Nichtvereinbarung und grundsätzliche Versicherbarkeit des Selbstbehalts betreffen. Außerdem stellt sich die Frage, wie im Falle einer grundsätzlichen Versicherbarkeit des Selbstbehalts ein entsprechendes Versicherungsprodukt gestaltet werden könnte. Schließlich ist fraglich, ob die gesetzliche Regelung überhaupt geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. Die Beantwortung dieser Fragen war und ist seit 2009 ein Hauptthema in der D&O-versicherungsrechtlichen Literatur. Kaum etwas ist eindeutig und fast alles ist umstritten. Dies schafft Gestaltungsspielräume, aber auch Rechtsunsicherheit. Ganz herrschende Meinung ist aber, dass die D&O-Selbstbehalt-Versicherung grundsätzlich zulässig ist. Ziel dieser Arbeit ist die umfassende rechtliche Untersuchung der D&O-Selbstbehalt-Versicherung durch die Beantwortung der soeben aufgeworfenen Fragen. Die betroffenen Unternehmen, Unternehmensleiter, Versicherer und Versicherungsmakler sollen dadurch bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung unterstützt werden.

Inhalt

Teil 1. Einleitung (S. 1)

A. Hintergrund
B. Methode und Gang der Erörterung

Teil 2. Obligatorischer Selbstbehalt und Versicherbarkeit (S. 3)

A. Inhalt der gesetzlichen Regelung
I. § 93 Abs. 2 S. 3 AktG
II. Ziel des Pflichtselbstbehalts: verhaltenssteuernde Wirkung

B. Verfassungsmäßigkeit des § 92 Abs. 2 S. 3 AktG

C. Anwendungsbereich
I. Personen- und gesellschaftsbezogener Anwendungsbereich
1. Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
2. Andere Personen innerhalb der Aktiengesellschaft
a) Aufsichtsräte
aa) Ausdrücklich vom Selbstbehaltsgebot ausgenommen
bb) Empfehlungen des DCGK und PCGK
b) Sonstige Personen und Zwischenergebnis
3. Andere Körperschaften
a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
aa) Voraussetzungen für eine analoge Anwendung
bb) Planwidrige Regelungslücke
(1) Wille des Gesetzgebers nach Gesetzesbegründung
(2) Wille des Gesetzgebers aufgrund der Änderung des GmbHG
cc) Grund für die Ungleichbehandlung
b) Genossenschaft
c) Europäische Aktiengesellschaft (SE)
aa) Dualistische Societas Europaea
bb) Monistische Societas Europaea
cc) Bedenken
dd) Zwischenergebnis
d) Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
e) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
f) Von anderer Gesellschaft mitversicherte Vorstände
g) Gesellschaften mit Staatsbeteiligung
4. Zwischenergebnis
II. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Betroffene Versicherungen
a) Gesellschaftsfinanzierte Versicherungen gegen Risiken aus der beruflichen Tätigkeit des Vorstands
b) Eigenschadenversicherungen der Gesellschaft mit Regressverzicht
2. Innen- und Außenhaftung
a) Wortlaut
b) Systematische Stellung
c) Gesetzesbegründung
d) Sinn und Zweck
e) Entscheidung und Zwischenergebnis
3. Abwehr- und Rechtsverteidigungskosten
a) Sinn und Zweck
b) Anrechnung der Abwehrkosten auf Versicherungssumme
c) Wortlaut
d) Zwischenergebnis
e) Erstreckung des Selbstbehalts durch Parteivereinbarung
4. Vergleiche
a) Vergleich als Regelfall im D&O-Bereich
b) Vergleich, wenn Pflichtverletzung offen ist
c) Vergleich, wenn Pflichtverletzung anerkannt wird
d) Zwischenergebnis
III. Zeitlicher Anwendungsbereich und Übergangsregeln
1. Grundsätzlich alle Versicherungsfälle
2. Ausnahme: vor August 2009 geschlossene Anstellungsverträge mit selbstbehaltsloser Versicherungsgewährung
3. Ausnahme: Pflichtverletzungen vor August 2009

D. Höhe des Mindestselbstbehalts
I. Allgemeines
II. Entscheidung über die Höhe des Selbstbehalts
III. Bezugsjahr
IV. Mehrere Pflichtverletzungen
1. Pflichtverletzungen aus einem Jahr
2. Pflichtverletzungen aus verschiedenen Jahren
3. Serienschäden
V. Gesamtschuldnerische Haftung
VI. Vergütung und Vergütungsänderungen
1. Keine Prognose zukünftiger Vorteile
2. Variable Vergütungsbestandteile in der Vergangenheit
3. Veränderungen in der Gruppe der versicherten Personen
4. Abstrakte Policen zulässig
5. Geldwerte Vorteile als Festvergütung
6. Gesamtvergütungen auch für andere Tätigkeiten im Konzern

E. Rechtsfolgen bei Nichtvereinbarung eines Selbstbehalts
I. Selbstbehaltsgebot als Regelung des Innenverhältnis
II. Selbstbehaltsgebot als Einschränkung der Gestaltungsmacht
III. Selbstbehaltsgebot als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB

F. Versicherbarkeit des Selbstbehalts
I. D&O-Selbstbehalt-Versicherung widerspricht Sinn und Zweck
II. Keine Unwirksamkeit gemäß § 93 Abs. 2 S. 3 AktG direkt
III. Keine Unwirksamkeit gemäß § 93 Abs. 2 S. 3 AktG analog
IV. Nichtigkeit gemäß § 134 BGB wegen Umgehungsgeschäft
1. D&O-Selbstbehalt-Versicherung als Umgehungsgeschäft
2. Grundsätzliche Wirksamkeit der D&O-Selbstbehalt-Versicherung
3. Mittelbare Stellvertretung führt zu Nichtigkeit
4. Erhöhte Festvergütung für erhöhtes Risiko zulässig
5. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Verbot der D&O-Selbstbehalt-Versicherung
a) Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
b) Berufsausübungs- bzw. Vertragsfreiheit
V. Zwischenergebnis

G. Versicherbarkeit des Ausfallrisikos

Teil 3. Versicherungskonzepte (S. 54)

A. Information und Transparenz

B. Komponenten
I. Individual- und Kollektiv-Schutz
1. Kollektiv-Schutz (Pooling)
2. Bewertung des Kollektiv-Schutzes
a) Kostenvorteile durch Homogenisierung
b) Transparenz der Bezüge höher
c) Beteiligung der Gesellschaft problematisch
II. Versicherer des Selbstbehalts
III. Umfang des Versicherungsschutzes
1. Grundsätzliches
2. Weitergehende Deckung und zusätzliche Leistungen
3. Haftpflichtmodell
4. Abstimmungsproblem durch Tresorpolicen
5. Gleichlauf der Deckung
a) Akzessorietät
b) Unangemessene Benachteiligung
IV. Folgepflicht ohne eigene Prüfung
V. Anrechnung oder Zusatzkapazitäten
VI. Vorleistung des Versicherers (Regressmodell)
VII. Prämienhöhe
VIII. Versicherungssumme
1. Kumulierungseffekte
2. Unangemessene Benachteiligung
3. Höhe der Versicherungssumme
4. Veränderungen in der Gruppe der versicherten Personen
5. Keine neuen Probleme

C. Individuelle D&O-Versicherungen

D. Zusammenfassender Modellvorschlag

Teil 4. Kritische Würdigung des § 93 Abs. 2 S. 3 AktG (S. 72)

A. Verhaltenssteuernde Wirkung des Selbstbehalts
I. Zusammenhang von Sorgfalt und Haftung
II. D&O-Versicherung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet
III. Wirkungslosigkeit des versicherten Selbstbehalts
IV. Nachteile des Selbstbehaltsgebots
V. Regelung mit politischem Symbolcharakter

B. Alternativen zum zwingenden Selbstbehalt

Teil 5. Zusammenfassung der Ergebnisse (S. 78)

D&O-Versicherung: Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit des claims-made-Prinzips

Als Deckungskonzept der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (kurz: D&O-Versicherung) sehen alle am Markt angebotenen D&O-AVB das claims-made-Prinzip (Anspruchserhebungsprinzip) vor. Zentrales Element dieses Deckungskonzepts ist, dass der die Leistungspflicht des Versicherers (VR) begründende Versicherungsfall nicht schon die Pflichtverletzung eines Organwalters (als der versicherten Person) ist, sondern erst die Geltendmachung eines aus der Pflichtverletzung resultierenden Schadensersatzanspruchs. Auch wenn das aus dem anglo-amerikanischen Versicherungsmarkt stammende Prinzip gelegentlich als systemfremd kritisiert wurde, dürfte seine generelle rechtliche Zulässigkeit (mit Ausnahme einiger seiner Modifikationen) in der Literatur nahezu unbestritten sein. Auch im Rahmen von Entscheidungen zur D&O-Versicherung wurde in der Vergangenheit die Wirksamkeit dieses Prinzips von den Gerichten immer unterstellt. Als erstes Gericht setzte sich 2007 und 2008 das LG München I mit der Vereinbarkeit des claims-made-Prinzips mit dem deutschen Recht auseinander. Nach dem Urteil von 2008 ist das Prinzip grundsätzlich zulässig. Im Mai 2009 bestätigte das OLG München diese Entscheidung im Ergebnis. Die Revision wurde nicht zugelassen. Wird der hiergegen eingelegten Beschwerde stattgegeben, ist nicht ausgeschlossen, dass der BGH im Revisionsverfahren das claims-made-Prinzip für unwirksam erklärt. Dies deshalb, weil schon LG und OLG in ihren Urteilen erhebliche Deckungslücken festgestellt haben, die eine unangemessene Benachteiligung darstellen würden, wären sie nicht durch die weitere Ausgestaltung der AVB kompensiert – wie allerdings im vorliegenden Fall von beiden Gerichten angenommen. Vor allem eine andere Bewertung der Kompensation im Rahmen der AGB-rechtlichen Prüfung wäre denkbar.

Inhalt

Teil 1. Einleitung
A. Hintergrund
B. Methode und Eingrenzung

Teil 2. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des 
claims-made-Prinzips im Anlassstreit

A. Versicherungsschutz des Vorstands im Anlassstreit
I. Deckungsanspruch
1. Wirksamer Versicherungsvertrag, wirksam einbezogene AVB 
und allgemeine Folge der Unwirksamkeit des claims-made-Prinzips
2. Eintritt des Versicherungsfalls
a) Definition des Versicherungsfalls
aa) AVB
bb) Gesetzesrecht
(1) Tatsachenbegriff des § 149 VVG a.F.
(a) Literaturmeinung
(b) Stellungnahme
(2) Dennoch Lückenschließung durch § 149 VVG a.F.?
(a) Literaturmeinung
(b) Stellungnahme
(c) Verschiebung des Vertragsgefüges
(d) Zwischenergebnis
cc) Ergänzende Vertragsauslegung
(1) Zulässigkeit
(2) Hypothetischer Parteiwille
(3) Spannungsverhältnis zur geltungserhaltenden Reduktion
dd) Zwischenergebnis
b) Versicherungsfall innerhalb der materiellen Versicherungsdauer
aa) Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes
(1) AVB
(a) Versicherungsfall während der Versicherungszeit
(b) Rückwärtsdeckung
(c) Nachdeckung und Umstandsmeldung
(2) Folgen der Unwirksamkeit
bb) Versicherungsfall innerhalb dieser Zeit
3. Verwirklichung eines versicherten Risikos
4. Kein Ausschluss
a) Vorsätzliche Schadenherbeiführung
b) Vorsätzliche Pflichtverletzung
c) Wissentliche Pflichtverletzung
d) Insolvenzausschluss
II. Anspruch nicht untergegangen und Anspruch durchsetzbar
B. Zwischenergebnis

Teil 3. Folgen der Unwirksamkeit des claims-made-Prinzips 
für die D&O-Versicherung in Deutschland

A. Vorbemerkung
B. Erhöhung des versicherten Risikos
I. Unbegrenzte Nachhaftung
II. Unbegrenzte Rückwärtsversicherung, aber nicht im Anlassstreit
III. Zwischenergebnis
C. Unterschied beim Spätschadenrisiko
D. Versicherbarkeit nach Verstoßprinzip fraglich
E. Konsequenzen
I. Gefahr für Organwalter, keinen Versicherungsschutz zu erhalten
II. Eingreifen des Gesetzgebers geboten
1. Rechtsprechung und Literatur
2. Rechtslage in ausgewählten europäischen Staaten
3. Gestaltungsvorschlag für Deutschland

Teil 4. Zusammenfassende Bewertung